ANWALTSKANZLEI

Häufig gestellte Fragen

Wir vertreten Sie im Familien- und Erbrecht sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Im sogenannten „Erstberatungsgespräch“ wird dabei mit Ihnen gemeinsam erörtert, ob und welche weiteren Schritte zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind.

Für die sog. „Erstberatung“ berechnen wir in der Regel 226,10 € (inkl. MwSt.). Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie dort bereits im Vorfeld eine Deckungszusage abfordern. Im Übrigen rechnen wir die erbrachten Leistungen für die außergerichtliche und gerichtliche
Vertretung nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG) ab. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Streitwert (Verfahrenswert) der Angelegenheit.

In einem Ehescheidungsverfahren errechnen sich z.B. die Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten und einem Wert für den Versorgungsausgleich. Über die Höhe der Kosten werden wir Sie im Erstberatungsgespräch umfassend informieren. Alternativ dazu kommt auch der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Betracht. 

Für den Fall, dass Sie die Kosten der anwaltlichen Vertretung nicht aufbringen können, steht Ihnen die Möglichkeit offen, bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen „Beratungshilfeschein“ für die Beratung und außergerichtliche Vertretung zu beantragen. 

Der Beratungshilfeschein sollte Ihnen bereits zum Zeitpunkt der durchzuführenden Beratung vorliegen. Wir empfehlen diesen im Vorfeld zu beantragen. In einem gerichtlichen Verfahren können wir für Sie einen sog. „Verfahrenskostenhilfeantrag“ stellen. 

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten entweder vollständig oder teilweise. Dabei kann es auch zu einer Ratenzahlung an das Gericht kommen. 

Für die Beantragung der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter Service das entsprechende Formular.

Zu einer Erstberatung über die Trennung und Ehescheidung bitten wir Sie, die Eheurkunde, die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und ggf. bestehende Eheverträge bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen mitzubringen oder im Vorfeld an uns zu übersenden. 

Für eine Beratung in Angelegenheiten der elterlichen Sorge oder Umgang bitten wir Sie, die Geburtsurkunden der betreffenden Kinder, evtl. bestehende Sorgeerklärung oder gerichtliche Entscheidungen bzw. Vergleiche mitzubringen. 

Für eine Beratung in Unterhaltsangelegenheiten benötigen wir von Ihnen Unterlagen über Ihr Einkommen und/oder das Einkommen des Ehegatten/anderen Elternteils sowie bestehende Unterhaltstitel. 

In den Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung bitten wir Sie, abgeschlossene Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Verträge und Grundbuchauszüge zu vorhandenen Immobilien oder Gesellschaftsverträge mitzubringen bzw. im Vorfeld zu übersenden. 

Für die vorsorgende Beratung zur Testamentserrichtung ist es für uns hilfreich, wenn Sie eine Übersicht über die bestehenden Vermögenswerte mitbringen. 

Im Falle der Beratung zum Nachlassverfahren bitten wir Sie, die Sterbeurkunde, ein ggf. bestehendes Testament, eine Aufstellung der bereits bekannten Nachlasswerte oder ein gegenüber dem Nachlassgericht abgegebenes Nachlassverzeichnis mitzubringen. 

Im Rahmen des Beratungsgespräches werden wir mit Ihnen abklären, welche weiteren Unterlagen ggf. für die Bearbeitung der Angelegenheit noch erforderlich sind.

Sie finden unser Büro hier: An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0351/81197300. Kontaktieren Sie uns per E-Mail info@noltemeier-niederl.de oder vereinbaren Sie ganz bequem einen Termin per Kontaktformular.

Es befinden sich kostenpflichtige, öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

Formulare

Gerne stellen wir Ihnen folgende Formulare zur Verfügung.