GESETZLICHE ERBFOLGE
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VORSORGEVOLLMACHT
PATIENTENVERFÜGUNG
Jedes Jahr werden erhebliche Vermögenswerte von einer Generation auf die andere vererbt. Zur Vermeidung der oft ungewollten Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge gestalten wir mit Ihnen das für Sie optimale Testament oder entwerfen einen Erbvertrag nach Ihren Vorstellungen.
Wir beraten und begleiten Sie auch bei der Regelung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Dies erfolgt stets in enger Einbeziehung erbschaftssteuerlicher Aspekte und des Pflichtteilsrechtes.
Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbauseinandersetzung, dem Erbscheinsverfahren, der Abwicklung des Nachlasses sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Daneben beraten wir Sie auch zu Fragen der immateriellen Vorsorge, zum Beispiel durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
ANWALTSKANZLEI
IHRE PARTNER IM FAMILIEN- UND ERBRECHT